ist die Person, welche dem Dienstkater gegenüber zur Fürsorge und Pflege verpflichtet ist. Brotherren (auch barock "Brot-Herren" geschrieben) müssen in der Regel hohen charakterlichen Erfordernissen entsprechen und tragen gerne Hüte.
Bitte beachten: Der Brotherr hat nichts mit dem "Brother" zu tun.
Siehe auch: Beamter, Dienstherr, Dienstkater
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