Freitag, 19. Oktober 2012

Dienstherr

Der Dienstherr

ist die ideelle Gesamtperson, deren Dienstkater (siehe auch "Brotherr") der Beamte ist.

Unterschiede bestehen aber nicht nur in der Entlohnung von Beamten oder Dienstkater und dem Umfang der Fürsorgepflichten von Dienstherren und Brotherren, sondern auch im Erscheinungsbild des jeweiligen Dienstkaters bzw. Beamten.

So sind beispielsweise Fell tragende Beamte derzeit noch selten anzutreffen.
Haben Sie das verstanden?

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